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Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.
Tierhalterhaftpflicht
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Haus- und Grund-Haftpflicht
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.
Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z.B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.
Bauherrenhaftpflicht
Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Bauarbeiter verletzt wird, kann dies millionenschwere Folgen für den Bauherren haben. Es kann ihn in den Ruin treiben, vor allem, wenn der Geschädigte bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen davon trägt. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.
Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Gewässerschadenhaftpflicht
Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.
Hohe Versicherungssumme empfohlen Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.
Versicherer sofort informieren Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.